M. EIN P. S. L. Y.

Mapsly-Affiliate-Partnervereinbarung

Affiliate-Partnervereinbarung

Diese Partnervereinbarung wird zwischen Mapsly und dem Partner (jeweils wie unten definiert) geschlossen und geschlossen. Die Vereinbarung wird verbindlich, sobald sich der Partner auf die von Mapsly vorgegebene Weise für ein Affiliate-Konto unter https://mapsly.tapfiliate.com anmeldet (das „Datum des Inkrafttretens“). Mapsly und Partner werden manchmal als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung:

Mapsly:Partner:
„Mapsly“ bezeichnet Mapsly LLC, ein kalifornisches, US-amerikanisches Unternehmen mit Hauptsitz in Walnut, Kalifornien„Partner“ oder „Sie“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen (einschließlich Firmenname und anderen Informationen), die in dem an Mapsly übermittelten Formular aufgeführt sind
Hauptsitz und Mitteilungsadresse von Mapsly:Partnerinformationen:
340 S Lemon Ave #4985, Walnuss, CA 91789
Für rechtliche Hinweise senden Sie bitte Kopien an:
[email protected]
„Partnerinformationen“ bezeichnet die vom Partner im Formular bereitgestellten Informationen.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hintergrund

Mapsly ist Eigentümer und Betreiber von Mapsly, einer kartenbasierten Visualisierungsplattform, die eine funktionsreiche, anpassbare Karte und eine Entwicklungsplattform zur Erweiterung ihrer Funktionalität kombiniert (der „Mapsly-Dienst“). Der Partner möchte den Mapsly-Dienst über seine Website(s) und andere Marketingkanäle gemäß dem in dieser Vereinbarung beschriebenen Partnerprogramm von Mapsly („Programm“) bei potenziellen Mapsly-Kunden („Empfehlungen“) bewerben, vermarkten und bewerben.

Vereinbarung

Die Parteien vereinbaren Folgendes: 

  1. LIZENZ
    1. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen gewährt Mapsly dem Partner hiermit eine kostenlose, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz („Lizenz“), den Mapsly-Dienst an Empfehlungen zu vermarkten und zu vertreiben sowie die Marken, Logos und Logos von Mapsly zu verwenden Von Mapsly bereitgestellte und in Anlage A aufgeführte URLs („Lizenzierte Marken“, die von Zeit zu Zeit von Mapsly geändert werden können) und zugehörige Materialien, Sprachen oder Codes ausschließlich zum Zweck der Werbung für den Mapsly-Dienst (gemeinsam „Marketingmaterialien“). ).
    2. Mapsly kann die hier gewährte Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Marken jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Partner (auch per E-Mail) widerrufen. 
  2. PROGRAMMVERPFLICHTUNGEN
    1. Das Programm. Um am Programm teilzunehmen, muss der Partner den Online-Antrag für die Teilnahme am Programm ausfüllen, den Sie unter finden https://mapsly.taplifiate.com und schließen Sie diese Vereinbarung ab. Mapsly kann jeden Antrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
    2. Rechtliche Vereinbarungen. Im Rahmen seiner Teilnahme am Programm und seiner Tätigkeit als Partner von Mapsly stimmt der Partner hiermit den Bedingungen dieser Vereinbarung und des Programms sowie allen anderen von Mapsly von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen festgelegten Anforderungen und Regeln zu Zusammenhang mit der laufenden Teilnahme des Partners am Programm und der Förderung des Mapsly-Dienstes für Empfehlungen. Bei allen seinen Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung und insbesondere solchen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Werbung des Partners für den Mapsly-Dienst muss der Partner mit Mapsly zusammenarbeiten und nach Treu und Glauben handeln.

      Durch den Abschluss dieser Vereinbarung anerkennt und akzeptiert der Partner außerdem die Bedingungen und Regeln, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mapsly („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) festgelegt sind Hier) und die Datenschutzrichtlinie von Mapsly („Datenschutzrichtlinie“) Hier), soweit anwendbar auf Mapslys Bereitstellung des Mapsly-Dienstes für Empfehlungen und insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie durch den Partner in allen Angelegenheiten, die den Datenschutz der Informationen der Empfehlungen betreffen.
    3. Werbung, Empfehlungsaktivitäten. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, den Mapsly-Dienst in verschiedenen Marketingkanälen unter Verwendung der lizenzierten Marken und Marketingmaterialien weiterhin aktiv zu bewerben und dies in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu tun.
    4. Verbotene Aktivitäten. Der Partner verpflichtet sich, Marketingmaterialien nicht mit Inhalten zu verknüpfen, die in irgendeiner Weise rechtswidrig sind oder auf andere Weise nach Mapslys alleinigem Ermessen schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, beleidigend, belästigend, sexuell eindeutig, gewalttätig, diskriminierend oder auf andere Weise anstößig sind. Der Partner verpflichtet sich, keine unerwünschten elektronischen Nachrichten an mehrere unabhängige Empfänger zu senden („Spamming“), um für den Mapsly-Dienst zu werben, oder sich anderweitig an einer anderen Form der elektronischen Massenkommunikation zu beteiligen, die im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Aktivitäten gesetzlich verboten ist.
    5. Zulässige Verwendung von Mapsly-Marken.
      1. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, bei der Verwendung der lizenzierten Marken und bei der Erstellung von Marketingmaterialien alle hierin enthaltenen Bedingungen (insbesondere Abschnitt 5.3) einzuhalten.
      2. Durch die Programmbeschreibung und anderweitig stellt Mapsly von Zeit zu Zeit Spezifikationen und andere Anweisungen zur zulässigen Nutzung der lizenzierten Marken durch den Partner bei der Erstellung von Marketingmaterialien und der Werbung für den Mapsly-Dienst bereit. Der Partner verpflichtet sich außerdem, alle derartigen Spezifikationen und Anweisungen einzuhalten.
      3. Der Partner stellt sicher, dass alle lizenzierten Marken, die in seinen Marketingmaterialien erscheinen, in der von Mapsly in der Programmbeschreibung oder auf andere Weise genehmigten Form vorliegen, er darf keine Mapsly-Marken ändern oder andere Marketingmaterialien entgegen den angemessenen Anweisungen von Mapsly erheblich verändern und wird darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen Befolgen Sie angemessene Anweisungen von Mapsly hinsichtlich Form, Inhalt und Anzeige von Marketingmaterialien. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund oder auf schriftlichen Antrag von Mapsly erlischt die hierin gewährte Lizenz und der Partner hat alle seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung unverzüglich einzustellen.
    6. Verbindlichkeiten. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für seine Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten und Materialien des Partners, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellt und verwendet werden. Mit Ausnahme eines Anspruchs, der besagt, dass eine Mapsly-Marke die Markenrechte Dritter verletzt, ist Mapsly nicht für die Entwicklung, den Betrieb oder den Inhalt der Marketingmaterialien des Partners verantwortlich und der Partner verpflichtet sich, Mapsly gegen alle Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Schäden oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten) im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Betrieb, dem Inhalt und der Pflege der Marketingmaterialien des Partners.
    7. Kundenbeziehungen. Während und nach der Laufzeit ist Mapsly der ausschließliche Eigentümer aller Beziehungen, die über den Partner zwischen Mapsly und Empfehlungen in Bezug auf den Mapsly-Dienst entstehen, einschließlich aller Informationen zur Identifizierung von Empfehlungen, die mit Mapsly einen Vertrag über die Nutzung des Mapsly-Dienstes abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und die Regeln und Verfahren von Mapsly für den Mapsly-Dienst gelten für diese Empfehlungen und können von Mapsly ohne vorherige Ankündigung an den Partner geändert werden Geschäftsbedingungen.
  3. QUALIFIZIERTE EMPFEHLUNGEN, PROVISIONEN
    1. „Qualifizierte Empfehlungen“ sind Empfehlungen

      (a) vom Partner an Mapsly verwiesen werden und das Anmeldeverfahren gemäß dem in Abschnitt 3.2 unten beschriebenen Verfahren abschließen;

      (b) über die Mapsly keine Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Mapsly-Dienst hat oder die zu dem Zeitpunkt, zu dem der Partner Mapsly anweist, nicht in vertraglichen Beziehungen oder laufenden Verhandlungen mit Mapsly im Zusammenhang mit dem Mapsly-Dienst stehen;

      (c) die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und innerhalb von einhundert (100) Tagen nach Empfehlung des Partners an Mapsly nach eigenem Ermessen des Empfehlungsgebers und ohne finanzielle oder sonstige Anreize vom Partner mindestens ein monatliches Abonnement von mindestens einem erwerben (1) Benutzerplätze für einen der Mapsly-Pläne und

      (d) die von Mapsly nicht abgelehnt werden und mindestens eine Zahlung leisten, um den Mapsly-Dienst zu erhalten. Alle Empfehlungen gelten als von Mapsly abgelehnt, wenn sie nicht innerhalb von einhundert (100) Tagen nach der ersten Übermittlung durch den Partner an Mapsly zu einer qualifizierten Empfehlung werden. Im Einzelfall können die Parteien einvernehmlich schriftlich (E-Mail genügt) vereinbaren, auf die Frist von einhundert (100) Tagen für eine bestimmte Empfehlung zu verzichten oder diese zu verlängern.
    2. Überweisungsverfahren. Jede Empfehlung wird vom Partner per E-Mail an Mapsly weitergeleitet [email protected] („Empfehlungs-E-Mail“), die den Firmennamen und die E-Mail-Adresse des Empfehlungsgebers enthalten muss. Nach Erhalt jeder Empfehlungs-E-Mail sendet Mapsly eine E-Mail an die in der Empfehlungs-E-Mail angegebene E-Mail-Adresse des Empfehlungsgebers, in der die Schritte aufgeführt sind, die zur Registrierung für den Erhalt des Mapsly-Dienstes und zur Qualifikation als qualifizierter Empfehlungsgeber erforderlich sind. Mapsly ist für den Verkaufsprozess an alle Empfehlungspersonen verantwortlich, vorbehaltlich der fortgesetzten vertrauensvollen Zusammenarbeit der Parteien bei der Förderung des Verkaufsprozesses an die Empfehlungspersonen.
    3. Provisionen.  
      1. Verantwortlichkeiten. Mapsly zieht alle Gebühren von Empfehlungen für den Mapsly-Dienst direkt von den Empfehlungen ein („Abonnementgebühren“).
      2. Vermittlungsgebühren. Sobald eine Empfehlung zu einer qualifizierten Empfehlung wird, zahlt Mapsly dem Partner nachträglich Empfehlungsgebühren in Höhe des geltenden Prozentsatzes der in Anlage B aufgeführten Gebühren („Prozentsatz der Empfehlungsgebühr“) (ohne etwaige Rabatte), die von der qualifizierten Empfehlung gemäß ihrer aktuellen Bestellung unten zu zahlen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vermittlungsgebühren“).

        Solche Empfehlungsgebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die diesen qualifizierten Empfehlungen zugeordneten Abonnementgebühren an Mapsly gezahlt werden, an den Partner zu zahlen.

        Die zahlbaren Empfehlungsgebühren werden ausgezahlt, sofern ihr Betrag über dem vom Partner im Affiliate-Portal angegebenen Empfehlungsgebühren-Schwellenwert am ersten Tag des Monats liegt, in dem die Empfehlungsgebühren zahlbar werden.

        Wenn ein qualifizierter Empfehlungsgeber den Dienst vor Ablauf eines Monats, nachdem er ein qualifizierter Empfehlungsgeber geworden ist, kündigt, erhält der Partner nur einen anteiligen Anteil der Empfehlungsgebühren für den Monat im Verhältnis zu den Abonnementgebühren, die der qualifizierte Empfehlungsgeber an Mapsly gezahlt hat.

        Für jede qualifizierte Empfehlung sind die Empfehlungsgebühren an den Partner auf die in Anlage B aufgeführten Beträge für die jeweiligen Empfehlungsgebühren-Prozentsätze begrenzt („Höchstzahlung“).
      3. Damit verbundene Gebühren. Der Partner ist für die Zahlung aller Steuern, Abgaben, staatlichen Abgaben, Transaktionsgebühren und sonstigen Abgaben verantwortlich, die auf die Empfehlungsgebühren erhoben werden, und der Partner stellt Mapsly von allen Ansprüchen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit allen damit verbundenen Gebühren ergeben, verteidigt und schadlos hält Zahlung der Empfehlungsgebühren durch Mapsly.
  4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    1. Anfangslaufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und gilt danach für zwölf (12) Monate („Erstlaufzeit“), es sei denn, Mapsly lehnt den Antrag des Partners auf Teilnahme am Programm ab.
    2. Verlängerungszeitraum. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um weitere aufeinanderfolgende Laufzeiten von zwölf (12) Monaten (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine Partei kündigt die andere Partei mindestens dreißig (30) Monate schriftlich ) Tage vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit.
    3. Vorzeitige Beendigung.
      1. Ohne Grund. Mapsly hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Partner mit einer Frist von zehn (10) Tagen zu kündigen.
      2. Aus einem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, die diese Vereinbarung wesentlich verletzt hat, vorausgesetzt, dass die kündigende Partei vor der Kündigung dieser Vereinbarung eine solche wesentliche Verletzung innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich mitteilt ' Gelegenheit für die verletzende Partei, diesen Verstoß zu beheben.
    4. Wirkung der Kündigung. Ab dem Datum der Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen die Rechte des Partners aus dieser Vereinbarung und der Partner hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Empfehlungsgebühren oder anderen Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von Provisionen oder Zahlungen, die vor der Kündigung dieser Vereinbarung verdient oder aufgelaufen sind .
  5. ALLGEMEIN
    1. Änderung der Vereinbarung. Mapsly kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern, indem es eine Änderung auf der Website veröffentlicht oder den Partner per E-Mail benachrichtigt. Wenn der Partner einer solchen Änderung widerspricht, kann der Partner diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am Programm nach Erhalt der Mitteilung über Änderungen dieser Vereinbarung stellt eine verbindliche Annahme dieser Vereinbarung in der geänderten Fassung dar.
    2. Abtretung. Mapsly kann diese Vereinbarung jederzeit abtreten. Der Partner darf diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mapsly abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.
    3. Rechte an geistigem Eigentum. Alle geistigen Eigentumsrechte (wie, aber nicht beschränkt auf Marken, Handelsnamen, Logos, Patente, Urheberrechte, Domainnamen und abgeleitete Rechte) an Mapsly-Marken, dem Mapsly-Dienst und damit verbundenen Inhalten und Technologien auf der ganzen Welt („Mapsly-IP-Rechte“) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Mapsly und seinen Tochterunternehmen. Die von Mapsly dem Partner gemäß Abschnitt 1 der Geschäftsbedingungen gewährte Lizenz wird ausschließlich im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung und zur Förderung ihrer Ziele gewährt. Das Recht des Partners zur Nutzung der lizenzierten Marken liegt im Ermessen von Mapsly und unterliegt der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften durch den Partner. Der Partner stimmt zu

      (a) keine Mapsly-IP-Rechte in einer Weise nutzen, die nach vernünftigem Ermessen gegen diese Vereinbarung verstoßen könnte;

      (b) nichts tun, was die geistigen Eigentumsrechte von Mapsly anfechtet oder beeinträchtigt;

      (c) keine geistigen Eigentumsrechte (wie, aber nicht beschränkt auf, Marken, Handelsnamen, Logos, Patente, Urheberrechte, Domainnamen und abgeleitete Rechte) schaffen oder erwerben, die im Wesentlichen den geistigen Eigentumsrechten von Mapsly ähneln;

      (d) Mapsly unverzüglich über jede unbefugte Nutzung von Mapsly-IP-Rechten informieren, von denen der Partner tatsächliche Kenntnis hat; Und

      (e) die lizenzierten Marken und alle anderen Mapsly-Marken stets in Übereinstimmung mit dem Programm verwenden. Mapsly kann regelmäßig Überprüfungen aller vom Partner vorgelegten Marketingmaterialien durchführen und verfügt über die ausschließliche Befugnis und den alleinigen Ermessensspielraum, die Entfernung und/oder Änderung aller vom Partner vorgelegten Marketingmaterialien anzuordnen.
    4. Keine Verzichtserklärung. Das Versäumnis einer Partei, die strikte Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei durchzusetzen, stellt keinen Verzicht der ersten Partei auf das Recht dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung später durchzusetzen.
    5. Eingeschränkte Garantie. Beide Parteien garantieren, dass sie während der Laufzeit jederzeit alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes sowie diese Vereinbarung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und die Programmbeschreibung einhalten. Während der Laufzeit und nach Beendigung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich der Partner ausdrücklich, nichts zu tun, von dem vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass es dem Geschäft, den Interessen oder dem Ruf von Mapsly schadet, und wird nichts unternehmen, veröffentlichen oder zulassen, dass dies der Fall ist abfällige Bemerkungen über Mapsly, seine Vertreter oder den Mapsly-Dienst.
    6. Verzichtserklärung der Garantie. Abgesehen von der ausdrücklichen Garantie von Mapsly gemäß dem vorherigen Unterabschnitt 5.5 übernimmt Mapsly keine weitere Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, jeglicher Art, und Mapsly lehnt ausdrücklich sämtliche Garantien und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jegliche stillschweigende Garantie der Marktgängigkeit und der Eignung für eine bestimmte Sache Zweck, Verfügbarkeit, Sicherheit, Titel und/oder Nichtverletzung des Vertragsgegenstands.
    7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Weder Mapsly noch ein leitender Angestellter, Mitarbeiter, Direktor oder ein anderer Vertreter von Mapsly haften gegenüber dem Partner oder gegenüber Dritten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Beendigung, im Vertrag, im Vorvertrag, aus unerlaubter Handlung oder auf andere Weise für (A ) JEGLICHER WIRTSCHAFTLICHER VERLUST (EINSCHLIESSLICH VERLUST VON EINNAHMEN, GEWINNEN, VERTRÄGEN, GESCHÄFTEN ODER ERWARTETEN EINSPARUNGEN) ODER (B) JEGLICHER VERLUST DES FIRMENWERTES ODER DES REPUTH. ZU SOLCHEN VERLUSTEN UMFASST OHNE BESCHRÄNKUNG ALLE BESONDEREN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, GESETZLICHEN, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH UNTERBRECHUNGEN DES BETRIEBES VERURSACHT WERDEN. UNGEACHTET ANDERER UMSTÄNDE ODER VEREINBARUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN BESCHRÄNKT SICH DIE GESAMTE HAFTUNG VON Mapsly GEGENÜBER DEM PARTNER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUF US$100 FÜR ALLE SCHÄDENSERSATZANSPRÜCHE JEGLICHER ART, DIE DER PARTNER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UND DURCH DEN ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG GESTELLT WIRD PARTNER ERKENNT DAS HIERIN BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG VON MAPSLY.
    8. Unabhängige Auftragnehmer. Die Vertragsparteien handeln hier im eigenen Namen als unabhängige Auftragnehmer. Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Joint Venture, eine Agentur, ein Franchise, ein Handelsvertreterverhältnis, ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere Beziehung zwischen den Parteien, die über die in dieser Vereinbarung dargelegten Beziehungen hinausgeht, und es ist dem Partner ausdrücklich untersagt, im Namen von Mapsly zu handeln. Die Darstellung lizenzierter Marken im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Partner, andere vom Partner präsentierte Inhalte oder der Kontakt zwischen Partner und Dritten dürfen die hier beschriebenen Beziehungen nicht falsch darstellen.
    9. Entschädigung. Der Partner entschädigt, verteidigt und hält Mapsly und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (die „entschädigten Parteien von Mapsly“) von sämtlichen Kosten, Verbindlichkeiten, Verlusten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten) frei. die sich aus Ansprüchen, Klagen, Klagen, Forderungen oder Verfahren ergeben, die von Dritten gegen die entschädigten Mapsly-Parteien eingeleitet werden und die sich aus einem der folgenden Gründe ergeben:

      (a) ein Verstoß gegen die Vereinbarung durch den Partner;

      (b) Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer; oder

      (c) ein Versäumnis des Partners oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Eingeladenen, die oben genannten Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
    10. Vertrauliche Informationen und Verbot von Überfällen. Jede der Parteien garantiert, dass alle Informationen vertraulicher Art, die sie von der anderen Partei vor, während und nach Vertragsschluss erhalten, vertraulich bleiben. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie sich auf Preise, Rabatte oder Empfehlungsinformationen beziehen oder von einer der Parteien als vertraulich bezeichnet werden. Keine Partei darf für die Dauer dieser Vereinbarung und für ein Jahr nach Beendigung derselben einen Mitarbeiter der anderen Partei einstellen, beschäftigen oder abwerben oder einen solchen Mitarbeiter direkt oder indirekt für diese Partei arbeiten lassen.
    11. Höhere Gewalt. Eine Partei ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, wenn sie durch eine Situation höherer Gewalt daran gehindert wird. Als „höhere Gewalt“ gelten Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich höherer Gewalt, Regierungshandlungen, Naturkatastrophen, Streiks oder Unruhen sowie unsachgemäßer Leistung durch Mapslys Lieferanten oder Mängel an Objekten, Materialien oder Software von Dritte. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage anhält, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
    12. Ganze Vereinbarung; Salvatorische Klausel. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands und der jeweiligen Verpflichtungen und Zusagen der Parteien darin dar. Keine anderen Dokumente oder mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien spiegeln in irgendeiner Weise die in dieser Vereinbarung dargelegten Vereinbarungen wider. Wann immer möglich, ist jede Bestimmung dieser Vereinbarung so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollte jedoch eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht verboten oder ungültig sein, ist diese Bestimmung nur für die unwirksam Umfang dieses Verbots oder dieser Ungültigkeit, ohne dass der Rest dieser Bestimmung oder die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig werden.
    13. Anti-Korruption und Export-Compliance. Der Partner verpflichtet sich, den Dienst nicht zu bewerben, an ihn heranzutreten oder Empfehlungen einzureichen oder ihn zu verwenden, zu vertreiben, zu übertragen, bereitzustellen, unterzulizenzieren, mit ihm zu teilen oder ihn auf andere Weise anzubieten, was gegen Gesetze oder diese Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das United States Foreign Corrupt Practices Act, dem UK Bribery Act und ähnlichen Antikorruptionsgesetzen in allen Gerichtsbarkeiten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird der Partner den Dienst weder wissentlich direkt noch indirekt exportieren, reexportieren, übertragen, verfügbar machen oder freigeben (gemeinsam „Exportieren“) an einen Bestimmungsort, eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Endverwendung, die nach US-amerikanischem Recht verboten oder eingeschränkt ist vorherige Genehmigung der US-Regierung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, einschließlich und ohne Einschränkung aller Parteien, die auf einer der „Denied Parties“-Listen oder „Special Designated Nationals“-Listen aufgeführt sind, die gemäß der EAR oder dem Wertpapier sowie den Foreign Asset Control Regulations (31 CFR 500 ff.) geführt werden .) vom US-Finanzministerium, Office of Foreign Assets Control, ohne entsprechende Genehmigung der US-Regierung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verwaltet werden. Die Einhaltung der Handelsgesetze anderer Länder in Bezug auf Export, Import, Nutzung oder Vertrieb des Dienstes an Kunden und Endbenutzer liegt in der Verantwortung des Partners. Der Partner verpflichtet sich, den Partnerfragebogen von Mapsly innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum des Inkrafttretens oder dem Datum, an dem Ihnen die Materialien zur Verfügung gestellt werden, auszufüllen und an Mapsly zurückzusenden. Darüber hinaus stimmt der Partner der Anerkennung der globalen Antikorruptionsrichtlinie von Mapsly zu, die der Vereinbarung als Anlage C beigefügt ist, und verpflichtet sich, aktualisierte Compliance-Zertifizierungen auszufüllen, wie von Mapsly von Zeit zu Zeit angefordert.
    14. Nichtverunglimpfung. Während der Laufzeit und für fünf (5) Jahre danach verpflichtet sich der Partner, Mapsly oder seine leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter nicht zu verunglimpfen oder anderweitig Maßnahmen zu ergreifen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie den Ruf von Mapsly beeinträchtigen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet „Herabwürdigung“ jede negative Äußerung, ob schriftlich oder mündlich, über Mapsly oder seine leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter. Die Parteien sind sich einig und erkennen an, dass diese nicht herabwürdigende Bestimmung eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung ist, deren Fehlen dazu geführt hätte, dass Mapsly den Abschluss dieser Vereinbarung verweigert hätte.
    15. Kosten der Parteien. Sofern die Parteien im Voraus nichts anderes schriftlich vereinbart haben, tragen und zahlen die Parteien jeweils alle Kosten, Gebühren und Auslagen, die ihr bei der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen.
    16. Hinweise. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail (mit Rückschein) oder per Post am nächsten Tag an die auf dem Deckblatt angegebenen Adressen zuzustellen.
    17. Geltendes Recht; Zuständigkeit; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei den Bezirksgerichten des San Francisco County, Kalifornien. Die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist ein entsprechendes Bundes- oder Landesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien, und die Parteien vereinbaren, keine Einwände oder Einreden aufgrund des Gerichtsstands zu erheben und verzichten hiermit darauf Forum unpraktisch. Vor der Einleitung rechtlicher Schritte, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, muss eine Partei die andere Partei schriftlich über eine Streitigkeit informieren und die Parteien werden aktiv und in gutem Glauben verhandeln, um eine schnelle Lösung dieser Streitigkeit innerhalb von zehn (10) Tagen zu erreichen. Werktage nach Erhalt einer solchen Mitteilung.

Anlage A

Zulässige Mapsly-Marken zur Verwendung durch den Partner

  1. Logos: Lizenzierte Marken, die Mapsly dem Partner zur Verfügung stellt.

Anlage B

Vermittlungsgebühren

Die Empfehlungsgebührentabelle wird dem Partner nach der Anmeldung für das Mapsly-Empfehlungsprogramm zur Verfügung gestellt.