Affiliate-Partnervereinbarung

Diese Partnervereinbarung wird von und zwischen Mapsly und dem Partner (jeweils wie unten definiert) abgeschlossen. Die Vereinbarung wird verbindlich, sobald der Partner sich in der von Mapsly vorgesehenen Weise für ein Affiliate-Konto unter https://mapsly.tapfiliate.com anmeldet (das “Datum des Inkrafttretens”). Mapsly und der Partner werden gelegentlich als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegten Bedeutungen:

Mapsly: Partner:
“Mapsly” bezeichnet Mapsly LLC, ein Unternehmen aus Kalifornien, USA, mit Hauptsitz in Walnut, Kalifornien “Partner” oder “Sie” bezeichnet die Person oder das Unternehmen (einschließlich Unternehmensname und anderer Informationen), die bzw. das in dem an Mapsly übermittelten Formular angegeben ist
Mapsly Hauptsitz und Adresse für Mitteilungen: Partnerinformationen:
340 S Lemon Ave #4985, Walnut, CA 91789
Für rechtliche Mitteilungen, stellen Sie Kopien bereit an:
[email protected]
“Partnerinformationen” bezeichnet die vom Partner im Formular bereitgestellten Informationen.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hintergrund

Mapsly ist Eigentümer und Betreiber von Mapsly, einer kartenbasierten Visualisierungsplattform, die eine funktionsreiche, anpassbare Karte und eine Entwicklungsplattform zur Erweiterung ihrer Funktionalität kombiniert (der „Mapsly Service“). Der Partner möchte den Mapsly Service über seine Website(s) und andere Marketingkanäle gemäß dem Partnerprogramm von Mapsly („Programm“), das in dieser Vereinbarung beschrieben ist, bei potenziellen Mapsly-Kunden („Empfehlungen“) bewerben, vermarkten und dafür werben.

Vereinbarung

Die Parteien vereinbaren Folgendes: 

  1. Lizenz
    1. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen gewährt Mapsly dem Partner hiermit eine kostenlose, nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz („Lizenz“) zur Vermarktung und zum Vertrieb des Mapsly Service an Empfehlungen, sowie zur Nutzung der von Mapsly bereitgestellten und in Anlage A aufgeführten Marken, Logos und URLs von Mapsly („Lizenzierte Marken,“ in der jeweils von Mapsly von Zeit zu Zeit geänderten Fassung), und der zugehörigen Materialien, Sprache oder Codes ausschließlich zum Zweck der Bewerbung des Mapsly Service (zusammenfassend „Marketingmaterialien“).
    2. Mapsly kann die hierin gewährte Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Marken jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Partner widerrufen (auch per E-Mail). 
  2. Programmverpflichtungen
    1. Das Programm. Um am Programm teilzunehmen, muss der Partner den Online-Antrag zur Teilnahme am Programm ausfüllen, der zu finden ist unter, https://mapsly.taplifiate.com und diese Vereinbarung abzuschließen. Mapsly kann jeden Antrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
    2. Rechtliche Vereinbarungen. Im Rahmen seiner Teilnahme am Programm und in seiner Rolle als Partner von Mapsly stimmt der Partner hiermit den Bedingungen dieser Vereinbarung und des Programms sowie allen anderen Anforderungen und Regeln zu, die Mapsly von Zeit zu Zeit nach eigenem angemessenem Ermessen im Zusammenhang mit der fortlaufenden Teilnahme des Partners am Programm und der Bewerbung des Mapsly-Service bei Empfehlungen festlegt. Bei allen seinen Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung, insbesondere bei solchen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bewerbung des Mapsly-Service durch den Partner, wird der Partner mit Mapsly zusammenarbeiten und nach Treu und Glauben handeln.

      Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erkennt der Partner außerdem die Bedingungen und Regeln an und akzeptiert sie, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mapsly („Allgemeine Geschäftsbedingungen,“ zu finden, hier) und die Datenschutzrichtlinie von Mapsly (“Datenschutzrichtlinie,” zu finden hier), soweit dies für die Bereitstellung des Mapsly Service durch Mapsly für Referrals gilt, und insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie durch den Partner in allen Angelegenheiten, die den Schutz der Informationen von Referrals betreffen.
    3. Werbung, Empfehlungsaktivitäten. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, die fortlaufende, aktive Bewerbung des Mapsly-Dienstes in verschiedenen Marketingkanälen unter Verwendung der lizenzierten Marken und Marketingmaterialien zu betreiben, und dies in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu tun.
    4. Verbotene Aktivitäten. Der Partner verpflichtet sich, Marketingmaterialien nicht mit Inhalten in Verbindung zu bringen, die in irgendeiner Weise rechtswidrig sind oder die anderweitig schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, anstößig, belästigend, sexuell explizit, gewalttätig, diskriminierend oder nach alleinigem Ermessen von Mapsly anderweitig zu beanstanden sind. Der Partner verpflichtet sich, bei der Bewerbung des Mapsly Service keine unaufgeforderten elektronischen Nachrichten an mehrere nicht miteinander verbundene Empfänger zu senden (“Spamming”) oder sich anderweitig an irgendeiner anderen Form von massenhafter elektronischer Kommunikation zu beteiligen, die im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Aktivitäten gesetzlich verboten ist.
    5. Zulässige Nutzung der Mapsly-Marken.
      1. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, bei der Verwendung der lizenzierten Marken und der Erstellung von Marketingmaterialien alle hierin enthaltenen Bedingungen (insbesondere Abschnitt 5.3) einzuhalten.
      2. Durch die Programmbeschreibung und anderweitig stellt Mapsly von Zeit zu Zeit Spezifikationen und andere Anweisungen zur zulässigen Nutzung der lizenzierten Marken durch den Partner bei der Erstellung von Marketingmaterialien und der Bewerbung des Mapsly-Dienstes bereit. Der Partner erklärt sich ferner damit einverstanden, alle derartigen Spezifikationen und Anweisungen einzuhalten.
      3. Der Partner hat sicherzustellen, dass alle lizenzierten Marken, die in seinen Marketingmaterialien erscheinen, in der von Mapsly in der Programmbeschreibung oder anderweitig genehmigten Form vorliegen, keine Mapsly-Marken zu verändern oder anderweitig andere Marketingmaterialien entgegen den von Mapsly erteilten angemessenen Anweisungen wesentlich zu ändern, und ferner angemessene Anweisungen von Mapsly hinsichtlich Form, Inhalt und Darstellung der Marketingmaterialien zu befolgen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer, oder auf schriftliche Aufforderung von Mapsly, erlischt die hierin gewährte Lizenz und der Partner hat unverzüglich alle seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung einzustellen.
    6. Haftung. Der Partner ist allein verantwortlich für seine Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten und Materialien des Partners, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellt und verwendet werden. Mit Ausnahme eines Anspruchs, der geltend macht, dass eine Mapsly-Marke die Markenrechte eines Dritten verletzt, ist Mapsly nicht verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb oder den Inhalt der Marketingmaterialien des Partners und der Partner erklärt sich damit einverstanden, Mapsly gegen sämtliche Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Schäden oder Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Betrieb, dem Inhalt und der Pflege der Marketingmaterialien des Partners zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen.
    7. Kundenbeziehungen. Während und nach der Laufzeit ist Mapsly der ausschließliche Eigentümer aller Beziehungen, die über den Partner zwischen Mapsly und Empfehlungen in Bezug auf den Mapsly Service entstehen, einschließlich sämtlicher Informationen zur Identifizierung von Empfehlungen, die mit Mapsly einen Vertrag über die Nutzung des Mapsly Service abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und die Regeln und Verfahren von Mapsly für den Mapsly Service gelten für diese Empfehlungen und können von Mapsly ohne vorherige Mitteilung an den Partner geändert werden, und der Partner verpflichtet sich, den Empfehlungen die Art ihrer Beziehungen zu Mapsly gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzuteilen.
  3. QUALIFIZIERTE EMPFEHLUNGEN, PROVISIONEN,
    1. Qualifizierte Empfehlungen

      (a) die vom Partner an Mapsly verwiesen wurden und das Registrierungsverfahren gemäß dem unten in Abschnitt 3.2 beschriebenen Verfahren abschließen;

      (b) über die Mapsly keine Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Mapsly Service hat, oder die sich, zum Zeitpunkt ihrer Empfehlung an Mapsly durch Partner, in keinen vertraglichen Beziehungen oder laufenden Verhandlungen mit Mapsly im Zusammenhang mit Mapsly Service befinden;,

      (c) die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und innerhalb von einhundert (100) Tagen nach der Vermittlung an Mapsly durch den Partner nach eigenem Ermessen der Empfehlung und ohne Erhalt eines finanziellen oder sonstigen Anreizes vom Partner mindestens monatliche Abonnements für mindestens einen (1) Benutzerplatz für einen der Mapsly Pläne erwerben und,

      (d) die nicht von Mapsly abgelehnt werden und mindestens eine Zahlung leisten, um den Mapsly-Dienst zu erhalten. Alle Empfehlungen gelten als von Mapsly abgelehnt, wenn sie nicht innerhalb von einhundert (100) Tagen nach ihrer erstmaligen Übermittlung an Mapsly durch den Partner zu einer qualifizierten Empfehlung werden. Von Fall zu Fall können die Parteien einvernehmlich schriftlich (E-Mail ausreichend) vereinbaren, die Frist von einhundert (100) Tagen für eine bestimmte Empfehlung aufzuheben oder zu verlängern.
    2. Empfehlungsverfahren. Jede Empfehlung ist vom Partner durch eine E-Mail an Mapsly zu übermitteln an, [email protected] (“Empfehlungs-E-Mail”) die den Firmennamen und die E-Mail-Adresse des Empfehlungsgebers enthalten muss. Nach Erhalt jeder Empfehlungs-E-Mail sendet Mapsly eine E-Mail an die in der Empfehlungs-E-Mail angegebene E-Mail-Adresse der Empfehlung, in der die Schritte zur Registrierung für den Erhalt des Mapsly Service und zur Qualifizierung als qualifizierte Empfehlung beschrieben werden. Mapsly ist für den Verkaufsprozess an alle Empfehlungen verantwortlich, vorbehaltlich der fortgesetzten gutgläubigen Zusammenarbeit der Parteien bei der Förderung des Verkaufsprozesses an die Empfehlung.
    3. Provisionen.  
      1. Verantwortlichkeiten. Mapsly zieht alle Gebühren von Empfehlungen für den Mapsly Service direkt von Empfehlungen ein (“Abonnementgebühren”).
      2. Empfehlungsgebühren. Sobald eine Empfehlung zu einer qualifizierten Empfehlung wird, zahlt Mapsly dem Partner nachträglich Empfehlungsgebühren in Höhe des anwendbaren Prozentsatzes der in Anlage B aufgeführten Gebühren (“Prozentsatz der Empfehlungsgebühr”) (ausgenommen etwaige Rabatte), die von der qualifizierten Empfehlung gemäß ihrer aktuellen Bestellung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen sind (“Empfehlungsgebühren”).

        Diese Empfehlungsgebühren werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Kalendermonats, in dem die diesen qualifizierten Empfehlungen zuzurechnenden Abonnementgebühren an Mapsly gezahlt werden, an den Partner zahlbar.

        Die zahlbaren Empfehlungsgebühren werden ausgezahlt, sofern ihr Betrag über dem vom Partner im Affiliate-Portal am ersten Tag des Monats, in dem die Empfehlungsgebühren zahlbar werden, angegebenen Schwellenwert für Empfehlungsgebühren liegt.

        Wenn ein qualifizierter geworbener Kunde den Service innerhalb eines Monats nach seiner Einstufung als qualifizierter geworbener Kunde beendet, erhält der Partner nur einen anteiligen Teil der Empfehlungsgebühren für den Monat im Verhältnis zu den Abonnementgebühren, die der qualifizierte geworbene Kunde an Mapsly gezahlt hat.

        Für jede qualifizierte Empfehlung, werden die an den Partner zu zahlenden Empfehlungsgebühren auf die in Anlage B für die geltenden Prozentsätze der Empfehlungsgebühren aufgeführten Beträge begrenzt (“Maximale Zahlung”).
      3. Zugehörige Gebühren. Der Partner ist für die Zahlung aller Steuern, Zölle, staatlichen Abgaben, Transaktionsgebühren und sonstigen Gebühren verantwortlich, die auf die Empfehlungsgebühren erhoben werden, und der Partner wird Mapsly von allen Ansprüchen freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus allen Gebühren ergeben oder damit zusammenhängen, die aus der Zahlung von Empfehlungsgebühren durch Mapsly entstehen.
  4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    1. Anfangslaufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt danach für zwölf (12) Monate bestehen („Anfangslaufzeit“), es sei denn, Mapsly lehnt den Antrag des Partners auf Teilnahme am Programm ab.
    2. Verlängerungslaufzeit. Nach Ablauf der Anfangslaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um zusätzliche aufeinanderfolgende Laufzeiten von zwölf (12) Monaten (jeweils eine “Verlängerungslaufzeit”), es sei denn, eine Partei kündigt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Anfangslaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit schriftlich die Beendigung an.
    3. Vorzeitige Beendigung.
      1. Ohne Angabe von Gründen. Mapsly ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund durch schriftliche Mitteilung an den Partner mit einer Frist von zehn (10) Tagen zu kündigen.
      2. Aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei wegen einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung, vorausgesetzt dass die kündigende Partei vor der Kündigung dieser Vereinbarung eine schriftliche Mitteilung über diese wesentliche Verletzung und eine Frist von dreißig (30) Tagen zur Behebung dieser Verletzung durch die vertragsbrüchige Partei gewährt.
    4. Wirkung der Kündigung. Ab dem Datum der Kündigung dieser Vereinbarung und danach enden die Rechte des Partners aus dieser Vereinbarung, und der Partner hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Empfehlungsgebühren oder sonstigen Zahlungen aus dieser Vereinbarung außer Provisionen oder Zahlungen die vor der Kündigung dieser Vereinbarung verdient wurden oder aufgelaufen sind.
  5. ALLGEMEIN
    1. Änderung der Vereinbarung. Mapsly kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit nach eigenem angemessenem Ermessen ändern, indem eine Änderung auf der Website veröffentlicht oder der Partner per E-Mail benachrichtigt wird. Wenn der Partner einer solchen Änderung widerspricht, kann der Partner diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am Programm nach Erhalt der Mitteilung über Änderungen an dieser Vereinbarung gilt als verbindliche Annahme dieser Vereinbarung in der geänderten Fassung.
    2. Abtretung. Mapsly darf diese Vereinbarung jederzeit abtreten. Der Partner darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mapsly weder abtreten noch übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf.
    3. Rechte an geistigem Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum (wie unter anderem Marken, Handelsnamen, Logos, Patente, Urheberrechte, Domainnamen und abgeleitete Rechte) an den Mapsly-Marken, dem Mapsly-Service sowie zugehörigen Inhalten und Technologien weltweit („Mapsly-IP-Rechte“) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Mapsly und seinen Tochtergesellschaften. Die von Mapsly dem Partner gemäß Abschnitt 1 der Geschäftsbedingungen gewährte Lizenz wird ausschließlich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und zur Förderung ihrer Ziele gewährt. Das Recht des Partners zur Nutzung der lizenzierten Marken liegt im Ermessen von Mapsly und unterliegt der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Partner sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Partner erklärt sich damit einverstanden,

      (a) keine Rechte am geistigen Eigentum von Mapsly in einer vernünftigerweise wahrscheinlich gegen diese Vereinbarung verstoßenden Weise zu nutzen;

      (b) nichts zu unternehmen, was Rechte an geistigem Eigentum von Mapsly anfechtet oder beeinträchtigt;

      (c) keine Rechte an geistigem Eigentum (wie unter anderem Marken, Handelsnamen, Logos, Patente, Urheberrechte, Domainnamen und abgeleitete Rechte) schaffen oder erwerben, die im Wesentlichen irgendwelchen geistigen Eigentumsrechten von Mapsly ähnlich sind;

      (d) Mapsly unverzüglich über jede unbefugte Nutzung von Mapsly-IP-Rechten informieren, von der Partner tatsächlich Kenntnis hat; und,

      (e) die lizenzierten Marken und alle anderen Mapsly-Marken stets in Übereinstimmung mit dem Programm verwenden. Mapsly kann regelmäßige Prüfungen aller vom Partner präsentierten Marketingmaterialien durchführen und hat die ausschließliche Befugnis und das alleinige Ermessen, die Entfernung und/oder Änderung aller vom Partner präsentierten Marketingmaterialien anzuordnen.
    4. Kein Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, die strikte Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht der ersten Partei dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung später durchzusetzen.
    5. Beschränkte Garantie. Beide Parteien gewährleisten, dass sie während der gesamten Laufzeit alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes sowie diese Vereinbarung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und die Programmbeschreibung einhalten werden. Während der Laufzeit und nach Beendigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer verpflichtet sich der Partner ausdrücklich, nichts zu unternehmen, von dem vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass es dem Geschäft, den Interessen oder dem Ruf von Mapsly schadet, und keine abfälligen Bemerkungen über Mapsly, seine Vertreter oder den Mapsly Service zu machen, zu veröffentlichen oder deren Äußerung oder Veröffentlichung zuzulassen.,
    6. Haftungsausschluss für Gewährleistungen. Abgesehen von der ausdrücklichen Gewährleistung von Mapsly gemäß dem vorstehenden Unterabschnitt 5.5 gibt Mapsly keine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gleich welcher Art, und Mapsly schließt ausdrücklich sämtliche Gewährleistungen und Bedingungen aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, jede stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Verfügbarkeit, Sicherheit, Rechtsmängelfreiheit und/oder Nichtverletzung von Rechten in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
    7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Weder Mapsly noch irgendein Beamter, Angestellter, Direktor oder sonstiger Vertreter von Mapsly haften gegenüber dem Partner oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Beendigung, sei es vertraglich, vorvertraglich, deliktisch oder auf andere Weise, für (A) jeglichen wirtschaftlichen Schaden (einschließlich des Verlusts von Einnahmen, Gewinnen, Verträgen, Geschäftsabschlüssen oder erwarteten Einsparungen) oder (B) jeden Verlust an Goodwill oder Reputation. Solche Schäden umfassen, ohne Einschränkung, alle speziellen, indirekten, beiläufigen, gesetzlichen, strafenden oder Folgeschäden sowie Schäden, die durch Betriebsunterbrechungen verursacht werden. Ungeachtet aller sonstigen Umstände oder Vereinbarungen, die die Beziehungen zwischen den Parteien betreffen, wird die Gesamthaftung von Mapsly gegenüber dem Partner gemäß diesem Vertrag 100 US-Dollar für alle Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, die vom Partner geltend gemacht werden, nicht überschreiten, und mit dem Abschluss dieses Vertrags erkennt der Partner die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen an.
    8. Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien handeln hierin in eigenem Namen als unabhängige Auftragnehmer. Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Joint Venture, ein Agenturverhältnis, ein Franchiseverhältnis, ein Handelsvertreterverhältnis, ein Arbeitsverhältnis oder eine sonstige Beziehung zwischen den Parteien über die in dieser Vereinbarung festgelegten Beziehungen hinaus, und dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, im Namen von Mapsly zu handeln. Die Darstellung der lizenzierten Marken durch den Partner im Rahmen dieser Vereinbarung, andere vom Partner präsentierte Inhalte oder der Kontakt zwischen dem Partner und Dritten dürfen die hierin beschriebenen Beziehungen nicht falsch darstellen.
    9. Freistellung. Der Partner wird Mapsly und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten und Mitarbeitenden (die „freigestellten Parteien von Mapsly“) von sämtlichen Kosten, Verbindlichkeiten, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen, Klagen, Maßnahmen, Forderungen oder Verfahren ergeben, die von einem Dritten gegen die freigestellten Parteien von Mapsly aufgrund eines der folgenden Sachverhalte erhoben werden:

      (a) ein Verstoß gegen die Vereinbarung durch den Partner;

      (b) die Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer; oder,

      (c) ein Versäumnis des Partners oder seiner Mitarbeitenden, Vertreter, Auftragnehmer oder Eingeladenen, die vorstehend genannten Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
    10. Vertrauliche Informationen und Abwerbeverbot. Jede der Parteien garantiert, dass alle Informationen vertraulicher Art, die sie von der anderen Partei vor, während und nach Abschluss der Vereinbarung erhalten hat, vertraulich bleiben. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie sich auf Preise, Rabatte, Informationen zu Empfehlungen beziehen oder von einer der Parteien als vertraulich gekennzeichnet werden. Keine Partei darf während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein Jahr nach deren Beendigung Mitarbeiter der anderen Partei einstellen, beschäftigen oder abwerben, oder solche Mitarbeiter direkt oder indirekt für diese Partei arbeiten lassen.
    11. Höhere Gewalt. Eine Partei ist nicht verpflichtet, eine ihrer hierin festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Fall höherer Gewalt gehindert wird. Ereignisse „höherer Gewalt“ umfassen Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, einschließlich höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, Streiks oder Unruhen sowie nicht ordnungsgemäßer Leistung durch die Lieferanten von Mapsly oder Mängeln an Gegenständen, Materialien oder Software Dritter. Wenn ein Fall höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
    12. Vollständige Vereinbarung; Salvatorische Klausel. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand sowie die jeweiligen hierin enthaltenen Pflichten und Verpflichtungen der Parteien dar. Keine anderen Dokumente, oder mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien spiegeln in irgendeiner Weise die in dieser Vereinbarung dargelegten Vereinbarungen wider. Soweit möglich, ist jede Bestimmung dieser Vereinbarung so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist, sollte jedoch eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht verboten oder ungültig sein, so ist diese Bestimmung nur im Umfang eines solchen Verbots oder einer solchen Ungültigkeit unwirksam, ohne den verbleibenden Teil dieser Bestimmung oder die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig zu machen.
    13. Antikorruptions- und Exportkontrolle. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, keine Empfehlungen zu fördern, anzusprechen oder einzureichen, noch den Service in einer Weise zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen, zu sublizenzieren, zu teilen oder anderweitig anzubieten, die gegen geltende Gesetze oder diese Vereinbarung verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act und ähnliche Antikorruptionsgesetze in allen Rechtsordnungen. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Partner wissentlich nicht direkt oder indirekt den Service exportieren, re-exportieren, übertragen, bereitstellen oder freigeben (zusammenfassend „Export“), an Ziele, Personen, Einheiten oder Endverwendungen, die unter US-Recht verboten oder eingeschränkt sind, ohne die erforderliche US-Regierungsgenehmigung, soweit dies durch Vorschriften verlangt wird, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, an jegliche Parteien, die auf einer der Denied Parties Lists oder speziell bezeichneten Nationalpersonen-Listen geführt werden, die gemäß EAR oder den vom US-Finanzministerium, Office of Foreign Assets Control, verwalteten Bestimmungen der Foreign Asset Control Regulations (31 CFR 500 ff.) geführt werden, ohne entsprechende US-Regierungsgenehmigung, soweit dies durch Vorschriften erforderlich ist. Die Einhaltung der Handelsgesetze anderer Länder in Bezug auf den Export, Import, die Nutzung oder Verbreitung des Service an Kunden und Endnutzer liegt in der Verantwortung des Partners. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, den Partnerfragebogen von Mapsly innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen ab dem Wirksamkeitsdatum oder ab dem Datum der Bereitstellung der Materialien an Sie auszufüllen und an Mapsly zurückzusenden. Ferner erklärt sich der Partner mit der Anerkennung der Global Anti-Corruption Policy von Mapsly, die als Anhang C der Vereinbarung beigefügt ist, einverstanden und verpflichtet sich, bei Bedarf von Mapsly aktualisierte Compliance-Zertifizierungen vorzulegen.
    14. Nichtverunglimpfung. Während der Laufzeit und für fünf (5) Jahre danach stimmt der Partner zu, Mapsly oder einen seiner leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter nicht zu verunglimpfen oder anderweitig Maßnahmen zu ergreifen, von denen vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie den Ruf von Mapsly nachteilig beeinflussen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet “verunglimpfen” jede negative Aussage, ob schriftlich oder mündlich, über Mapsly oder einen seiner leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass diese Nichtverunglimpfungsbestimmung eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung ist, ohne die Mapsly sich geweigert hätte, diese Vereinbarung einzugehen.
    15. Aufwendungen der Parteien. Jede Partei trägt und bezahlt alle ihre jeweiligen Kosten, Gebühren und Aufwendungen, die ihr bei der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, sofern die Parteien nicht vorab schriftlich etwas anderes vereinbaren.
    16. Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail (mit Empfangsbestätigung) oder per Post mit Zustellung am nächsten Tag an die auf dem Deckblatt angegebenen Adressen zu senden.
    17. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, ohne Berücksichtigung von Grundsätzen des Kollisionsrechts. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei den District Courts des San Francisco County, Kalifornien. Die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsstreitigkeiten liegt bei einem zuständigen Bundes- oder Staatsgericht im Staat Kalifornien, und die Parteien stimmen zu, keine Einwände oder Einreden aufgrund des Gerichtsstands oder des forum non conveniens zu erheben, und verzichten hiermit darauf. Vor Einleitung rechtlicher Schritte, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, muss eine Partei der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung über eine Streitigkeit zukommen lassen, und die Parteien werden aktiv und nach Treu und Glauben mit dem Ziel einer zügigen Beilegung dieser Streitigkeit innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Erhalt dieser Mitteilung verhandeln.

Anlage A

Zulässige Mapsly-Marken zur Verwendung durch den Partner

  1. Logos: Lizenzierte Marken, die Mapsly dem Partner bereitstellt.

Anlage B

Empfehlungsgebühren

Die Tabelle der Empfehlungsgebühren wird dem Partner nach der Anmeldung zum Mapsly Referral Program bereitgestellt.