Addendum zur Datenverarbeitung
Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026. Diese Version ersetzt die zuletzt am 31. Juli 2026 aktualisierte Version.
Dieses Data Processing Addendum ("DPA") ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der von Ihnen vertretenen Einheit ("Customer", "you" oder "your") und Mapsly LLC ("MAPSLY"). Dieses DPA ergänzt die MAPSLY Nutzungsbedingungen, die verfügbar sind unter https://mapsly.com/terms, wie von Zeit zu Zeit zwischen dem Kunden und MAPSLY aktualisiert, oder andere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und MAPSLY, die die Nutzung der MAPSLY Services durch den Kunden regeln (die „Vereinbarung“). „Kunde“ bezieht sich auf die juristische Person, die gemäß den MAPSLY-Nutzungsbedingungen als „Nutzer“ definiert ist. Diese DPA gilt, soweit MAPSLY Kundendaten im Auftrag des Kunden bei der Bereitstellung der Services verarbeitet.
Definitionen. Alle in dieser DPA verwendeten großgeschriebenen Begriffe haben die ihnen unten zugewiesenen Bedeutungen, sofern sie in der Vereinbarung nicht anders definiert sind:
API bedeutet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle.
Anwendbares Datenschutzrecht bezeichnet sämtliche Gesetze und Vorschriften, die für die Verarbeitung von Kundendaten durch eine Partei gelten und für diese verbindlich sind, einschließlich, soweit anwendbar, der GDPR, der UK GDPR und des UK Data Protection Act 2018, des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (“FADP”), und der geltenden Datenschutzgesetze auf Bundes- und Staatsebene der Vereinigten Staaten (einschließlich des California Consumer Privacy Act in der jeweils geänderten Fassung).
Verbindliche Unternehmensregeln hat die in der DSGVO gegebene Bedeutung.
Controller hat die in der DSGVO gegebene Bedeutung.
Klauseln zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bedeutet die standardvertraglichen Klauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern für den Datentransfer, wie sie durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 genehmigt wurden.
Kundendaten bezeichnet die personenbezogenen Daten, die unter den MAPSLY-Konten des Kunden in die Dienste hochgeladen oder innerhalb der Dienste generiert werden, ausgenommen das in Abschnitt 1.5. beschriebene Endbenutzerkonto und die dort beschriebenen Nutzungsinformationen.
“Datenschutzrahmen” oder “DPF” bezeichnet, zusammen, den EU-U.S. Data Privacy Framework, die UK Extension to the EU-U.S. Data Privacy Framework, und den Swiss-U.S. Data Privacy Framework, wie vom U.S. Department of Commerce verwaltet.
Dokumentation bedeutet die zum damaligen Zeitpunkt gültige Dokumentation der Services, die unter, https://help.mapsly.com und alle nachfolgenden Standorte, die von MAPSLY festgelegt wurden).
EEA bedeutet den Europäischen Wirtschaftsraum.
Endbenutzer bezieht sich auf die Nutzer des Mapsly-Kontos des Kunden, einschließlich der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden zur Nutzung von Mapsly bestimmt wurden.
GDPR bedeutet die Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EC (Allgemeine Datenschutzverordnung).
MAPSLY Netzwerk bedeutet die Server, Netzwerkausrüstung und Host-Software-Systeme (zum Beispiel virtuelle Firewalls), die unter MAPSLY’s Kontrolle stehen und zur Bereitstellung der Services verwendet werden.
MAPSLY-Einrichtungskonsole bedeutet der Setup-Bereich im Mapsly Service, der im Hauptmenü unter „Setup“ verfügbar ist.
Personenbezogene Daten bedeutet personenbezogene Daten, persönliche Informationen, personenbezogen identifizierbare Informationen oder einen anderen gleichwertigen Begriff (wie in der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzgebung definiert).
Wird verarbeitet hat die ihm in der DSGVO zugewiesene Bedeutung und “process”, “processes” sowie “processed” werden entsprechend ausgelegt.
Prozessor hat die in der DSGVO gegebene Bedeutung.
Auftragsverarbeiter-zu-Auftragsverarbeiter-Klauseln bezeichnet die Standardvertragsklauseln zwischen Auftragsverarbeitern für Datenübermittlungen, wie durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 genehmigt.
Sicherheitsvorfall Bedeutet eine Verletzung der MAPSLY-Sicherheit, die zum unbeabsichtigten oder rechtswidrigen Zerstören, Verlust, zur Veränderung, unbefugten Offenlegung oder zum Zugang zu Kundendaten führt.
Service-Steuerelemente bedeutet die Steuerungen, einschließlich Sicherheitsfunktionen und Funktionalitäten, die die Services bereitstellen, wie in der Dokumentation beschrieben.
Standardvertragsklauseln bezeichnet (i) die Klauseln für Verantwortlicher-zu-Auftragsverarbeiter, oder (ii) die Klauseln für Auftragsverarbeiter-zu-Auftragsverarbeiter, soweit gemäß den Abschnitten 9.2.1 und 9.2.2 anwendbar, ergänzt, sofern anwendbar, durch den UK Addendum (für Datenübermittlungen, die der UK GDPR unterliegen) und durch die in Abschnitt 9.2.4 beschriebenen Schweizer Anpassungen (für Datenübermittlungen, die dem FADP unterliegen).,
Drittes Land bezeichnet ein Land außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs, oder der Schweiz, das von der Europäischen Kommission (oder, soweit anwendbar, von den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz) nicht als Land anerkannt wird, das ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet (wie in der GDPR, der UK GDPR, oder dem FADP, soweit anwendbar, beschrieben).
Nachtrag für das Vereinigte Königreich bezeichnet das vom britischen Information Commissioner herausgegebene International Data Transfer Addendum zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, in Kraft seit 21 März 2022.
UK GDPR bezeichnet die DSGVO, soweit sie gemäß Section 3 des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
1. Datenverarbeitung
1.1 Umfang und Rollen. Diese DPA gilt, wenn MAPSLY Kundendaten verarbeitet. In diesem Kontext fungiert MAPSLY als Auftragsverarbeiter für den Kunden, der entweder als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter der Kundendaten tätig sein kann.
1.2 Kundensteuerungen. Der Kunde kann die Service Controls nutzen, um ihm bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem anwendbaren Datenschutzgesetz zu helfen, einschließlich seiner Verpflichtungen, auf Anfragen von betroffenen Personen zu antworten. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung stimmt der Kunde zu, dass es unwahrscheinlich ist, dass MAPSLY davon erfährt, dass die unter den Standardvertragsklauseln übermittelten Kundendaten ungenau oder veraltet sind. Sollte MAPSLY jedoch feststellen, dass die unter den Standardvertragsklauseln übermittelten Kundendaten ungenau oder veraltet sind, wird es den Kunden unverzüglich informieren. MAPSLY wird mit dem Kunden zusammenarbeiten, um ungenaue oder veraltete Kundendaten, die unter den Standardvertragsklauseln übermittelt wurden, zu löschen oder zu berichtigen, indem es die Service Controls bereitstellt, die der Kunde zur Löschung oder Berichtigung der Kundendaten verwenden kann.
1.3 Details der Datenverarbeitung.
1.3.1 Gegenstand. Gegenstand der Datenverarbeitung im Rahmen dieser DPA sind Kundendaten.
1.3.2 Dauer. Die Verarbeitung läuft für die Laufzeit der Vereinbarung und danach für den begrenzten Zeitraum weiter, der für die Rückgabe, Löschung oder rechtmäßige Aufbewahrung von Kundendaten gemäß Abschnitt 11 erforderlich ist.
1.3.3 Zweck. Der Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen dieser DPA ist die Bereitstellung der Services, die von Customer von Zeit zu Zeit initiiert werden.
1.3.4 Art der Verarbeitung. Computing, Speicher, Geocoding, Routing, Synchronisierung mit den verbundenen Systemen des Kunden sowie solche anderen Services, wie in der Dokumentation beschrieben und vom Kunden von Zeit zu Zeit initiiert, einschließlich, soweit der Kunde AI-basierte Funktionen der Services nutzt, der Verarbeitung durch Anbieter von AI-Modellen, die als Unterauftragsverarbeiter ausschließlich zur Bereitstellung der Services für den Kunden eingesetzt werden. MAPSLY verwendet Kundendaten nicht zum Trainieren generalisierter Modelle für künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, ein vom Kunden kontrolliertes Konto eines AI-Anbieters oder API-Anmeldedaten zu verbinden, kann MAPSLY Kundendaten gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden an diesen Anbieter übermitteln; ein solcher Anbieter ist nicht allein aufgrund dieser Verbindung ein von MAPSLY eingesetzter Unterauftragsverarbeiter, und der Kunde ist für seine Vereinbarung und Datenverarbeitungsbedingungen mit diesem Anbieter verantwortlich. MAPSLY bleibt für die eigene Übermittlung von Kundendaten an diesen Anbieter gemäß diesem DPA verantwortlich.
1.3.5 Art der Kundendaten. Kundendaten, die in die Dienste hochgeladen oder innerhalb der Dienste unter den MAPSLY-Konten des Kunden generiert werden, die Kontakt- und CRM-Datensätze, Adressen und andere Standortdaten umfassen können (einschließlich der präzisen Geolokalisierung von Endbenutzern, wenn der Kunde Standortverfolgung, Check-in oder ähnliche Funktionen aktiviert), Fotos, Notizen, Formularantworten, Audio- und Videoaufzeichnungen und Transkripte, AI-Eingaben, AI-generierte Ausgaben und Zusammenfassungen (wenn der Kunde Sprach- oder AI-basierte Funktionen nutzt), sowie Automatisierungs- und Aktivitätsdaten.
1.3.6 Kategorien betroffener Personen. Die betroffenen Personen könnten Kunden des Kunden, Interessenten und Leads, Mitarbeiter, Lieferanten und Endnutzer umfassen.
1.4 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei verpflichtet sich, alle für sie geltenden und bindenden Gesetze, Regeln und Vorschriften bei der Durchführung dieses DPA einzuhalten, einschließlich der anwendbaren Datenschutzgesetze.
1.5 Mapsly als Verantwortlicher. Der Kunde bestätigt, dass Mapsly bestimmte Informationen über die Endbenutzer des Kunden erfasst — wie Konto-, Authentifizierungs-, Abrechnungs-, Support- und Nutzungsinformationen — wie in der MAPSLY-Datenschutzrichtlinie beschrieben (derzeit veröffentlicht unter, https://mapsly.com/privacy-policy). Soweit Mapsly die Zwecke und Mittel der Verarbeitung solcher Informationen bestimmt, handelt Mapsly als unabhängiger Controller dieser Informationen und verarbeitet sie gemäß der MAPSLY Privacy Policy und dem Applicable Data Protection Law; solche Informationen sind keine Customer Data, die im Rahmen dieses DPA verarbeitet werden. Mapsly darf solche Informationen intern und gegenüber seinen Dienstleistern für berechtigte Geschäftszwecke im Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Support und der Verbesserung der Services offenlegen, wie etwa Abrechnung, Kontoverwaltung, technischer Support und Produktentwicklung.
2. Kundenanweisungen
The parties agree that this DPA and the Agreement (including Customer providing instructions via configuration tools such as the MAPSLY Setup console and APIs made available by MAPSLY for the Services) constitute Customer’s documented instructions regarding MAPSLY’s processing of Customer Data (“Documented Instructions”). MAPSLY will process Customer Data only in accordance with Documented Instructions (which if Customer is acting as a Processor, could be based on the instructions of its Controllers). Additional instructions outside the scope of the Documented Instructions (if any) require prior written agreement between MAPSLY and Customer, including agreement on any additional fees payable by Customer to MAPSLY for carrying out such instructions. Where an additional instruction is required for Customer’s compliance with Applicable Data Protection Law and the parties are unable, within thirty (30) days, to reasonably agree on its implementation and any applicable fees, Customer may terminate the affected Services by written notice, and MAPSLY will refund Customer the prepaid fees prorated for the unused portion of the then-current Billing Period for the terminated Services. Taking into account the nature of the processing, Customer agrees that it is unlikely MAPSLY can form an opinion on whether Documented Instructions infringe Applicable Data Protection Law. If MAPSLY forms such an opinion, it will immediately inform Customer, in which case, Customer is entitled to withdraw or modify its Documented Instructions.
3. Vertraulichkeit von Kundendaten
MAPSLY wird nicht auf Customer Data zugreifen, sie nicht verwenden oder an Dritte weitergeben, außer wenn dies jeweils notwendig ist, um die Services aufrechtzuerhalten oder bereitzustellen oder um den gesetzlichen Bestimmungen bzw. einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer Regierungsbehörde (wie z. B. einer Vorladung oder eines Gerichtsbeschlusses) nachzukommen. Wenn eine Regierungsbehörde MAPSLY eine Anfrage bezüglich Customer Data zukommen lässt, wird MAPSLY versuchen, die betreffende Behörde dazu zu veranlassen, die Daten direkt beim Customer anzufordern. Im Rahmen dieser Maßnahmen kann MAPSLY die grundlegenden Kontaktinformationen des Customer an die Regierungsbehörde weitergeben. Sollte MAPSLY gezwungen sein, Customer Data an eine Regierungsbehörde zu übermitteln, wird MAPSLY dem Customer eine angemessene Benachrichtigung über die Anfrage zukommen lassen, damit der Customer eine Schutzanordnung oder eine andere angemessene Maßnahme einleiten kann, es sei denn, MAPSLY ist gesetzlich daran gehindert.
4. Vertraulichkeitsverpflichtungen des MAPSLY-Personals
MAPSLY untersagt seinem Personal, Kundendaten ohne Autorisierung durch MAPSLY zu verarbeiten. MAPSLY verpflichtet sein Personal durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen, einschließlich relevanter Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit.
5. Sicherheit der Datenverarbeitung
5.1 MAPSLY hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert und wird diese aufrechterhalten, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu gewährleisten, wie in Anhang A (Technische und organisatorische Maßnahmen) zu diesem DPA beschrieben und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsstandards von Mapsly, die in diesem DPA und in der MAPSLY-Datenschutzerklärung beschrieben sind. MAPSLY kann die in Anhang A beschriebenen Maßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, sofern kein Update die Gesamtsicherheit der Services wesentlich verringert.
5.2 Verantwortlichkeiten des Kunden und optionale Sicherheitsfunktionen. MAPSLY stellt viele Service Controls zur Verfügung, die der Kunde wählen kann, um die Sicherheit der Kundendaten weiter zu erhöhen. Der Kunde ist verantwortlich für (a) die sichere Nutzung der Services, einschließlich der Sicherung seiner Kontozugangsdaten, (b) den Schutz der Sicherheit der Kundendaten beim Transport zu und von den Services, (c) geeignete Maßnahmen zur sicheren Verschlüsselung oder Sicherung der in die Services hochgeladenen Kundendaten zu treffen, (d) die ordnungsgemäße Konfiguration der Services und Service Controls sowie (e) weitere Maßnahmen zu ergreifen, die der Kunde für ausreichend hält, um die Sicherheit, den Schutz und die Löschung der Kundendaten zu gewährleisten.
5.3 Benachrichtigung über Sicherheitsvorfälle.
5.3.1 Sicherheitsvorfall. MAPSLY wird (a) den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden eines Sicherheitsvorfalls benachrichtigen und (b) geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Sicherheitsvorfall zu beheben, einschließlich Maßnahmen zur Minderung etwaiger negativer Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls.
5.3.2 MAPSLY Unterstützung. Um es dem Customer zu ermöglichen, einen Sicherheitsvorfall den Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen (je nach Fall) mitzuteilen, wird MAPSLY mit dem Customer zusammenarbeiten und ihn unterstützen, indem in der Mitteilung solche Informationen über den Sicherheitsvorfall enthalten sind, die MAPSLY dem Customer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung, der verfügbaren Informationen und etwaiger Einschränkungen bei der Offenlegung, wie z. B. der Vertraulichkeit, mitteilen kann. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung stimmt der Customer zu, dass er am besten in der Lage ist, die wahrscheinlichen Konsequenzen eines Sicherheitsvorfalls zu bestimmen.
5.3.3 Erfolglose Sicherheitsvorfälle. Der Kunde stimmt zu, dass:
(i) ein erfolgloser Sicherheitsvorfall unterliegt nicht diesem Abschnitt 5.3. Ein erfolgloser Sicherheitsvorfall ist ein Vorfall, der zu keinem unbefugten Zugriff auf Kundendaten oder auf Geräte oder Einrichtungen von MAPSLY führt, in denen Kundendaten gespeichert werden, und kann unter anderem Pings und andere Broadcast-Angriffe auf Firewalls oder Edge-Server, Port-Scans, erfolglose Anmeldeversuche, Denial-of-Service-Angriffe, Packet Sniffing (oder anderen unbefugten Zugriff auf Verkehrsdaten, der nicht zu einem Zugriff über Header hinaus führt) oder ähnliche Vorfälle umfassen; und,
(ii) Die Verpflichtung von MAPSLY, einen Sicherheitsvorfall gemäß diesem Abschnitt 5.3 zu melden oder darauf zu reagieren, gilt nicht und wird nicht als Anerkennung eines Verschuldens oder einer Haftung von MAPSLY in Bezug auf den Sicherheitsvorfall ausgelegt.
5.3.4 Kommunikation. Benachrichtigung(en) über Sicherheitsvorfälle, sofern vorhanden, werden auf beliebige Weise, die MAPSLY auswählt – unter anderem per E-Mail – an einen oder mehrere Administrator(en) des Kunden zugestellt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass seine Administratoren im MAPSLY-Setup-Konsolen stets genaue Kontaktinformationen pflegen und eine sichere Übertragung garantiert ist.
5.3.5 Benachrichtigungspflichten. Wenn MAPSLY den Kunden über einen Sicherheitsvorfall informiert oder der Kunde anderweitig Kenntnis von einer zufälligen oder unrechtmäßigen Zerstörung, einem Verlust, einer Veränderung, einer unbefugten Offenlegung von oder einem unbefugten Zugriff auf Kundendaten erlangt, ist der Kunde dafür verantwortlich, (a) zu ermitteln, ob daraus eine Benachrichtigung oder eine andere Verpflichtung gemäß dem anwendbaren Datenschutzgesetz resultiert, und (b) die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Verpflichtungen zu ergreifen. Dies schränkt die Verpflichtungen von MAPSLY gemäß diesem Abschnitt 5.3 nicht ein.
6. Unterauftragsverarbeitung
6.1 Autorisierte Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für die Nutzung von Unterauftragsverarbeitern durch MAPSLY zur Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten an Kundendaten im Namen des Kunden (“Unterauftragsverarbeiter”) gemäß diesem Abschnitt. Die MAPSLY-Website (derzeit veröffentlicht unter, https://mapsly.com/sub-processors/) listet die Unterauftragsverarbeiter auf, die derzeit von MAPSLY eingesetzt werden. Mindestens 30 Tage bevor MAPSLY einen Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wird MAPSLY die entsprechende Website aktualisieren und dem Kunden eine Möglichkeit bereitstellen, eine Benachrichtigung über diese Aktualisierung zu erhalten. Um einem Unterauftragsverarbeiter zu widersprechen, kann der Kunde: (i) die Nutzung der Funktionalität des MAPSLY Service einstellen, für die MAPSLY den Unterauftragsverarbeiter eingesetzt hat, oder (ii) die Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen kündigen. Wenn der Kunde einem neuen Unterauftragsverarbeiter aus berechtigten Gründen im Zusammenhang mit dem Datenschutz widerspricht und die Parteien den Widerspruch nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen lösen können, kann der Kunde die Vereinbarung in Bezug auf die betroffenen Services durch schriftliche Mitteilung kündigen, und MAPSLY wird dem Kunden die vorausbezahlten Gebühren anteilig für den ungenutzten Teil des dann laufenden Abrechnungszeitraums nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung erstatten. Wenn die betroffene Funktionalität nicht angemessen vom Rest der Services getrennt werden kann, kann der Kunde die Vereinbarung zu denselben Bedingungen vollständig kündigen.
6.2 Pflichten von Unterauftragsverarbeitern. Wo MAPSLY einen Unterauftragsverarbeiter wie in Abschnitt 6.1 autorisiert:
(i) MAPSLY wird den Zugriff des Unterauftragsverarbeiters auf Kundendaten auf das beschränken, was zur Bereitstellung oder Wartung der Dienste gemäß der Dokumentation erforderlich ist, und MAPSLY wird dem Unterauftragsverarbeiter untersagen, zu irgendeinem anderen Zweck auf Kundendaten zuzugreifen;,
(ii) MAPSLY wird mit dem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung abschließen und, soweit der Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenverarbeitungsdienste erbringt, die von MAPSLY im Rahmen dieses DPA erbracht werden, wird MAPSLY dem Unterauftragsverarbeiter dieselben vertraglichen Verpflichtungen auferlegen, die MAPSLY im Rahmen dieses DPA hat; und,
(iii) MAPSLY bleibt verantwortlich für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem DPA sowie für alle Handlungen oder Unterlassungen des Unterauftragsverarbeiters, die dazu führen, dass MAPSLY gegen eine der Verpflichtungen von MAPSLY aus diesem DPA verstößt.
7. MAPSLY-Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung stellen die Service Controls die technischen und organisatorischen Maßnahmen dar, durch die MAPSLY den Kunden dabei unterstützt, seinen Verpflichtungen zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen gemäß dem geltenden Datenschutzrecht nachzukommen. Wenn eine betroffene Person eine Anfrage an MAPSLY richtet, wird MAPSLY diese Anfrage umgehend an den Kunden weiterleiten, sobald festgestellt wurde, dass die Anfrage von einer betroffenen Person stammt, für die der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde ermächtigt MAPSLY in seinem Namen und im Namen seiner Verantwortlichen, sofern der Kunde als Processor auftritt, auf jede Anfrage einer betroffenen Person an MAPSLY zu reagieren, um zu bestätigen, dass MAPSLY die Anfrage an den Kunden weitergeleitet hat. Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzung der Service Controls durch den Kunden und die Weiterleitung der Anfragen betroffener Personen durch MAPSLY gemäß diesem Abschnitt den Umfang und die Art der erforderlichen Unterstützung des Kunden darstellen.
8. Compliance-Prüfung
8.1 MAPSLY Audits. MAPSLY setzt externe Prüfer ein, um die Angemessenheit seiner Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Diese Prüfung: (a) wird mindestens jährlich durchgeführt; (b) wird nach einem weithin anerkannten Standard (wie SOC 2 Type II) durchgeführt; (c) wird von unabhängigen externen Sicherheitsexperten nach Auswahl und auf Kosten von MAPSLY durchgeführt; und (d) führt zur Erstellung eines Prüfberichts („Bericht“), der als vertrauliche Information von MAPSLY gilt.
8.2 Prüfberichte. Auf schriftliche Anfrage des Kunden und unter der Voraussetzung, dass zwischen den Parteien eine gültige NDA besteht, wird MAPSLY dem Kunden eine Kopie des Berichts zur Verfügung stellen, damit der Kunde MAPSLY’s Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß diesem DPA nachvollziehen kann.
8.3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der MAPSLY verfügbaren Informationen wird MAPSLY dem Kunden dabei helfen, seinen Verpflichtungen in Bezug auf Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherige Konsultationen nachzukommen, indem es die Informationen bereitstellt, die MAPSLY gemäß diesem Abschnitt 8 zur Verfügung stellt.
9. Übermittlungen personenbezogener Daten
9.1 Standorte. MAPSLY speichert und verarbeitet Kundendaten innerhalb des MAPSLY-Netzwerks in den USA. MAPSLY-Mitarbeiter und Unterauftragsverarbeiter können aus anderen Ländern, in denen sie tätig sind, aus der Ferne auf Kundendaten zugreifen, ausschließlich soweit dies zur Bereitstellung, Wartung und Unterstützung der Services erforderlich ist; jeder derartige Zugriff stellt eine Datenübermittlung dar, die diesem Abschnitt 9 unterliegt. MAPSLY wird Kundendaten ansonsten nicht außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und der USA übertragen, außer soweit dies zur Bereitstellung der vom Kunden initiierten Services erforderlich ist, oder soweit dies zur Einhaltung des Gesetzes oder einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer staatlichen Stelle erforderlich ist.
9.2 Anwendung der Standardvertragsklauseln. Vorbehaltlich Abschnitt 9.3 gelten die Standardvertragsklauseln nur für Kundendaten, die der GDPR, der UK GDPR oder dem FADP unterliegen und entweder direkt oder durch Weiterübermittlung in ein Drittland übermittelt werden (jeweils eine “Datenübermittlung”).
9.2.1 Wenn der Kunde als Verantwortlicher agiert, gelten die Klauseln zum Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter für einen Datentransfer.
9.2.2 Wenn der Customer als Processor tätig ist, gelten die Processor-to-Processor-Klauseln für einen Data Transfer. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung erklärt sich der Customer damit einverstanden, dass es unwahrscheinlich ist, dass MAPSLY die Identität der Controllers des Customer kennt, da MAPSLY keine direkte Beziehung zu den Controllers des Customer hat und der Customer daher die Verpflichtungen von MAPSLY gegenüber den Controllers des Customer im Rahmen der Processor-to-Processor-Klauseln erfüllt.
9.2.3 Für der UK GDPR unterliegende Datenübermittlungen gelten die Standardvertragsklauseln, ergänzt durch das UK Addendum, ausgefüllt wie in Abschnitt 9.4. dargelegt.,
9.2.4 Für Datenübermittlungen, die dem FADP unterliegen, gelten die Standardvertragsklauseln mit den folgenden Anpassungen: (i) Verweise auf die GDPR sind als Verweise auf den FADP zu verstehen; (ii) die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte; (iii) der Begriff “Mitgliedstaat” ist so auszulegen, dass er die Schweiz einschließt, sodass betroffene Personen in der Schweiz ihre Rechte an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort durchsetzen können; and (iv) Verweise auf EU-Recht sind als Verweise auf schweizerisches Recht zu verstehen, wenn die Übermittlung ausschließlich dem FADP unterliegt.
9.3 Alternativer Übertragungsmechanismus. Soweit MAPSLY einen gültigen alternativen Übermittlungsmechanismus eingeführt hat, der nach dem anwendbaren Datenschutzrecht anerkannt ist — einschließlich der Zertifizierung von MAPSLY nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework, der UK Extension to the EU-U.S. Data Privacy Framework und dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework — gilt dieser Mechanismus für eine Datenübermittlung anstelle der Standardvertragsklauseln, solange er gültig bleibt. Wird ein solcher alternativer Mechanismus für ungültig erklärt, ausgesetzt, zurückgezogen oder bietet er anderweitig keine rechtmäßige Grundlage mehr für eine Datenübermittlung, gelten die Standardvertragsklauseln (wie in Abschnitt 9.4 ausgefüllt) automatisch für diese Datenübermittlung, ohne dass eine weitere Handlung einer der Parteien erforderlich ist. MAPSLY wird seine Data Privacy Framework-Zertifizierung aufrechterhalten, solange es sich für Datenübermittlungen auf das Data Privacy Framework stützt.
9.4 Vervollständigung der Standardvertragsklauseln. For each Data Transfer to which the Standard Contractual Clauses apply, the Standard Contractual Clauses are deemed completed as follows: (i) Module Two (transfer controller to processor) applies where Customer acts as a Controller, and Module Three (transfer processor to processor) applies where Customer acts as a Processor; (ii) in Clause 7, the optional docking clause does not apply; (iii) in Clause 9, Option 2 (general written authorisation) applies, and the time period for prior notice of Sub-processor changes is thirty (30) days, in accordance with Section 6.1; (iv) in Clause 11, the optional language does not apply; (v) in Clauses 17 and 18, the governing law and the competent courts are those of Ireland; and (vi) Annex I of the Standard Contractual Clauses is deemed completed with the information set out in Annex B to this DPA, Annex II is deemed completed with Annex A to this DPA, and Annex III is deemed completed with the Sub-processor list referenced in Section 6.1. Where the UK Addendum applies: Table 1 is deemed completed with the parties’ details under the Agreement; Table 2 with the Standard Contractual Clauses as completed above; Table 3 with the Annex information above; and, for Table 4, neither party may end the UK Addendum as set out in Section 19 of the UK Addendum.
10. Beendigung des DPA
Diese DPA bleibt bis zur Beendigung der Vereinbarung (dem “Beendigungsdatum”) in Kraft.
11. Löschung von Kundendaten
Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung wird MAPSLY Kundendaten auf Anfrage des Kunden aus seinen aktiven Systemen löschen, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach der Kündigung, es sei denn und soweit MAPSLY nach geltendem Recht verpflichtet ist, einige oder alle Kundendaten aufzubewahren; in diesem Fall wird MAPSLY diese Daten sicher isolieren, sie vor jeglicher weiteren Verarbeitung schützen und sie gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen löschen. Kundendaten, die in Backup-Systemen gespeichert sind, werden im gewöhnlichen Verlauf der Backup-Rotationszyklen von MAPSLY nach der Löschung aus den aktiven Systemen gelöscht oder überschrieben und bis zur Löschung vor jeglicher weiteren Verarbeitung geschützt.
12. Informationspflichten
Falls Kundendaten während Insolvenz- oder Konkursverfahren oder ähnlichen Maßnahmen durch Dritte, während sie von MAPSLY verarbeitet werden, der Beschlagnahme unterliegen, wird MAPSLY den Kunden unverzüglich informieren. MAPSLY wird zudem ohne unnötige Verzögerung alle relevanten Parteien in einem solchen Verfahren (zum Beispiel Gläubiger, Insolvenzverwalter) darüber in Kenntnis setzen, dass alle Kundendaten, die diesen Verfahren unterliegen, Eigentum des Kunden sind, in dessen Verantwortungsbereich fallen und ausschließlich dem Kunden zur Verfügung stehen.
13. Gesamte Vereinbarung; Konflikt; Änderung
Diese DPA bezieht die Standardvertragsklauseln durch Verweis ein. Soweit nicht durch diese DPA geändert, bleibt die Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Im Falle eines Konflikts zwischen den Standardvertragsklauseln, dieser DPA und der Vereinbarung in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten haben die Standardvertragsklauseln zuerst Vorrang, diese DPA hat an zweiter Stelle Vorrang und die Vereinbarung hat an dritter Stelle Vorrang. Für alle anderen Angelegenheiten gilt die Vereinbarung. Nichts in diesem Dokument ändert oder modifiziert die Standardvertragsklauseln. Diese DPA kann gemäß Abschnitt 14.1 der Vereinbarung geändert werden, vorausgesetzt, dass MAPSLY den Kunden vorab über jede Änderung informiert, die den Schutz der Kundendaten gemäß dieser DPA wesentlich verringert.
14. Google Workspace API-Daten
Die Verwendung von unverarbeiteten oder abgeleiteten Nutzerdaten, die über Workspace APIs empfangen werden, erfolgt gemäß der Google User Data Policy, einschließlich der Anforderungen zur Limited Use.
15. Sprache
Diese DPA wurde auf Englisch erstellt. Jede auf mapsly.com angezeigte Übersetzung wird nur zur Vereinfachung bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen oder Konflikten zwischen einer übersetzten Version und der englischen Version, die verfügbar ist unter, https://mapsly.com/dpa, ist die englische Fassung maßgebend. Die Standardvertragsklauseln werden durch Verweis in ihrer englischen Sprachfassung einbezogen; nichts in diesem Abschnitt ändert oder modifiziert die Standardvertragsklauseln.
Anhang A — Technische und organisatorische Maßnahmen
MAPSLY unterhält die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten. MAPSLY kann diese Maßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, vorausgesetzt, dass keine Aktualisierung die Gesamtsicherheit der Dienste wesentlich verringert.
- Hosting und Ausfallsicherheit: Die Services werden auf Amazon Web Services in den Vereinigten Staaten über mehrere Verfügbarkeitszonen hinweg gehostet; Backups werden täglich erstellt und in einer separaten Verfügbarkeitszone gespeichert; die Wiederherstellung von Backups wird mindestens einmal jährlich getestet.
- Verschlüsselung: Kundendaten werden im Ruhezustand und bei der Übertragung mit branchenüblichen Verschlüsselungsprotokollen verschlüsselt.
- Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf Produktionssysteme ist rollenbasiert, auf autorisiertes Personal nach dem Prinzip der geringsten Rechte beschränkt, wird bei Rollenwechsel oder Kündigung umgehend entzogen und regelmäßig überprüft.
- Authentifizierung: Single Sign-On und Multi-Faktor-Authentifizierung werden unterstützt.
- Sichere Entwicklung: dokumentierte sichere Entwicklungspraktiken, einschließlich Code-Review und Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen.
- Schwachstellenmanagement: regelmäßige Schwachstellen-Scans und mindestens jährliche Penetrationstests durch unabhängige Dritte, mit Behebung gemäß dokumentierten schweregradbasierten Fristen.
- Protokollierung und Überwachung: sicherheitsrelevante Ereignisse werden protokolliert, aufbewahrt und überwacht.
- Personal: Das Personal ist an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden und erhält Schulungen zum Sicherheitsbewusstsein.
- Incident Response: Ein dokumentierter Incident-Response-Plan wird gepflegt; Sicherheitsvorfälle werden gemäß Abschnitt 5.3. behandelt.
- Geschäftskontinuität: Dokumentierte Pläne für Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung werden gepflegt.
- Governance: Eine dokumentierte Suite von Informationssicherheitsrichtlinien wird gepflegt und regelmäßig überprüft; Mitarbeitende akzeptieren die geltenden Richtlinien.
- Unabhängige Zusicherung: Sicherheitskontrollen werden mindestens jährlich von unabhängigen Dritten nach einem weithin anerkannten Standard geprüft (derzeit SOC 2 Type II).
Anhang B — Informationen zu Standardvertragsklauseln
Für die Zwecke von Anhang I der Standardvertragsklauseln gelten die folgenden Informationen für jede Datenübermittlung:
- Datenexporteur: Kunde (Name, Adresse und Kontaktdaten, wie im MAPSLY-Konto des Kunden und in der Vereinbarung angegeben), der als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter im Auftrag seiner Verantwortlichen handelt, wie in Abschnitt 9.2 beschrieben. Kontakt: Der hinterlegte Administratorkontakt des Kunden.
- Datenimporteur: Mapsly LLC, 440 N Barranca Ave #4985, Covina, CA 91723, USA; [email protected]; handelnd als Auftragsverarbeiter.
- Unterschrift und Datum: jede Partei gilt als Unterzeichner der Standardvertragsklauseln, einschließlich ihrer Anhänge, mit Annahme oder Ausfertigung der Vereinbarung, mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung.
- Kategorien betroffener Personen: gemäß Abschnitt 1.3.6.
- Kategorien personenbezogener Daten: wie in Abschnitt 1.3.5. beschrieben.
- Sensible Daten: Die Dienste sind nicht speziell darauf ausgelegt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu erfordern. Soweit der Kunde sich entscheidet, solche Daten zu übermitteln, ist der Kunde dafür verantwortlich, dabei die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, und die Daten werden nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden verarbeitet und durch die in Anhang A. beschriebenen Maßnahmen geschützt,
- Häufigkeit der Übermittlung: kontinuierlich, für die in Abschnitt 1.3.2. beschriebene Dauer.
- Art und Zweck der Verarbeitung: wie in den Abschnitten 1.3.3 und 1.3.4 beschrieben. Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter: wie in Abschnitt 6 beschrieben, für dieselbe Dauer.
- Aufbewahrungsfrist: wie in Abschnitt 11 beschrieben.
- Zuständige Aufsichtsbehörde (Klausel 13): wenn der Datenexporteur in einem EWR-Mitgliedstaat niedergelassen ist, die Aufsichtsbehörde dieses Mitgliedstaats; wenn der Datenexporteur nicht im EWR niedergelassen ist, aber in den territorialen Anwendungsbereich der GDPR fällt und einen EU-Vertreter benannt hat, die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Vertreter niedergelassen ist; wenn der Datenexporteur gemäß Artikel 3(2) in den territorialen Anwendungsbereich der GDPR fällt, aber keinen EU-Vertreter benannt hat, die Aufsichtsbehörde eines der Mitgliedstaaten, in denen sich die betroffenen Personen befinden, deren personenbezogene Daten übermittelt werden. Für Datenübermittlungen, die der UK GDPR unterliegen, das UK Information Commissioner’s Office; für Datenübermittlungen, die dem FADP unterliegen, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte der Schweiz.